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| | Waffensachkunde § 7 WaffG
Der Schusswaffengebrauch gegen Menschen ist das härteste und schwerwiegendste Mittel, um sich oder andere gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen oder Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs durchzusetzen. Das Führen einer Schusswaffe stellt hohe Anforderungen an die jeweiligen Einsatzkräfte. Rechtskenntnisse, Handhabungssicherheit, Treffsicherheit und einsatzkompetentes Handeln sind ebensolche Anforderungen. Der Gesetzgeber fordert für Berufswaffenträger neben persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit im § 7 des Waffengesetzes auch die Sachkunde im Umgang mit Waffen. Wir bieten entsprechende Vorbereitungslehrgänge mit abschließender, staatlich anerkannter Sachkundeprüfung durch unsere Prüfungskommission an. Die von uns durchgeführten Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde und die von unserer Prüfungskommission abgenommenen Sachkundeprüfungen sind durch die Landesdirektion Chemnitz staatlich anerkannt (AZ: 25-1115.20/3/8) und bundesweit gültig.
Inhalte: - Waffenrecht
- Beschussrecht
- Notwehr, Notstände
- Waffentechnik
- Munitionskunde
- Innen- und Außenballistik
- Wirkungsweise, Reichweite der Geschosse
- Sicherheitsvorschriften
- praktisches Schießen
- Grundsätze taktischer Schusswaffengebrauch
Services: ► Vorbereitungslehrgänge Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG i.V.m. §§ 1, 2, 3 AWaffV,
► staatliche anerkannte Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG i.V.m. §§ 1, 2, 3 AWaffV, (staatliche Anerkennung durch die Landes- direktion Chemnitz, AZ: 25-1115.20/3/8)
► Sachkundeüberprüfung gemäß § 18 BGV C7
► Quartalsschießen gemäß § 18 BGV C7 ► Leistungskontrollen im Rahmen des Lehrgangs
► Vermittlung weiterer einsatzorientierter Inhalte
► Inhouseschulungen
► Entwicklung und Implementierung von Aus- und Fortbildungskonzepten
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 | KEMPOKAN Sicherheit & Training GbR | info@kempokan-sicherheit.com |
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