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Unternehmen
Störfälle und Notfälle wie beispielsweise Brände können ein existenzielles Risiko für ein Unternehmen darstellen. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft kommt es durch jeden dritten Brand im industriellen Bereich zu Sachschäden von mehr als 500.000 €. Damit Stör- oder Notfälle verhindert bzw. der entstehende Personen- und Sachschaden auf möglichst geringem Niveau gehalten werden können, ist eine entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter unumgänglich. In vielen Fällen ist eine Unterweisung der Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben (z.B. aufgrund Arbeitsschutzgesetz, BGV A1, Arbeitsstättenverordnung oder Versammlungsstättenverordnung). Wir entwickeln für Sie entsprechende Unterweisungskonzepte und führen Unterweisungen dokumentiert in ihrem Auftrag durch. Services:
► Schulung von Brandschutzhelfern gemäß § 10 ArbSchG i.V.m. § 22 BGV A1
► Schulung von Evakuierungshelfern gemäß § 10 ArbSchG i.V.m. § 22 BGV A1
► Erste Hilfe Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG i.V.m. § 4 BGV A1
► Unterweisung von Betriebspersonal in Versammlungsstätten gemäß VStättVO
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 | KEMPOKAN Sicherheit & Training GbR | info@kempokan-sicherheit.com |
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