KEMPOKAN Sicherheit & Training GbR

 

Brandschutz

 

Experten gehen davon aus, dass es in deutschen Unternehmen jährlich 200 Großbrände gibt, bei denen der reine Brandschaden (ohne Folgeschäden, Imageverlust usw.) über 500.000 € liegt, wobei annähernd 70 % der davon betroffenen Unternehmen sofort oder aber im Folgejahr Insolvenz anmelden müssen. Schon allein diese Faktenlage macht deutlich, dass es für Unternehmen auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht unumgänglich ist, sich mit dem Thema Brandschutz zu befassen. Der Unternehmer hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter, ebenso beispielsweise ein Veranstalter. Auch weitere rechtliche Vorgaben machen eine Beschäftigung mit dem Thema Brandschutz obligatorisch. So verlangen die Landesbauordnungen, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden. Weitere rechtliche Regelungen und eine Erfordernis zur Beschäftigung mit dem Brandschutz ergeben sich beispielsweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Versammlungsstättenverordnung (VStättV), dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) oder aber auch der BGV A1. Die Verantwortung für den Brandschutz liegt grundsätzlich bei der Unternehmensleitung und bei Verletzung von Schutzpflichten muss entsprechend mit zivil-, straf- oder ordnungsrechtlichen Folgen sowie Problemen mit dem Feuerversicherer gerechnet werden. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Schutzpflichten im Bereich Brandschutz.    

 

 

Services:

► Brandschutzmanagement

 

► Stellung externer Brandschutzbeauftragter

 

► Erstellung und Implementierung von Brandschutzkonzepten

 

► Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen

 

► Erstellung von Feuerwehrplänen

 

► Erstellung von Brandschutzordnungen

 

► Erstellung von Gefahrenabwehrplänen

 

► Erstellung von Alarmplänen

 

► Erstellung Räumungsplänen

 

► Durchführung von Brandschutzbegehungen

 

► Planung, Durchführung und Evaluierung von
     Räumungsübungen

 

► Ausbildung und Unterweisung von Mitarbeitern in Fragen des
     Brandschutzes

 

 
  

 

 

 

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